Diskussion zu den neuen Beurteilungskriterien/CTU-Kriterien (v4 aus 2022)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im November sind die neuen "CTU-Kriterien" erschienen (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien).
Auf der Seite der DGVM finden sich für die 3. Auflage Antworten auf häufige Fragen (FAQ), aber noch nicht für die 4. Auflage.
Zum GTFCh-internen Austausch bezüglich neu auftretender Fragen wurde im Forum eine neue Rubrik eingeführt (CTU-Diskussionsforum).
Veröffentlichung der 4. Auflage der Beurteilungskriterien Übergangsfristen für die Anwendung
Die überarbeitete und erweiterte 4. Auflage wird Ende November 2022 in gedruckter Form zur Verfügung stehen. Das eBook soll bereits seit der zweiten Novemberwoche einsehbar sein. Es wird für viele Dinge aufgrund von Schulungsbedarf, organisatorischer Umstellung und Anpassungen von QM-Regelungen, Anschreiben und Formularen Übergangsfristen geben müssen. Eine vollständige Umsetzung der Neuregelungen in der 4. Auflage der Beurteilungskriterien sollte jedoch bis Ende Juni 2023 erfolgt sein.
Im Aktuellen Schreiben der DGVM & DGVP können Sie noch weitere Hinweise und Details zu den Beurteilungskriterien der 4. Auflage nachlesen.
Traueranzeige Prof. Dr. Manfred Möller
Die GTFCh trauert um ihr Gründungsmitglied, Präsidenten und Stas-Preisträger Prof. Dr. Manfred Möller. Er verstarb Anfang Oktober im Alter von 83 Jahren.
Manfred arbeitete kontinuierlich seit 1969 am Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg/Saar. Er war einer der ersten Aktiven bei der Gründung der GTFCh im Jahr 1978 und aktiv in verschiedenen wissenschaftlichen Ausschüssen und vielen weiteren Gesellschaften. So übernahm er u.a. 1987-1997 die Präsidentschaft der GTFCh. In dieser Zeit hat sich die GTFCh aus Rechtsmedizin und Kriminaltechnik heraus zu einer wissenschaftlich anspruchsvollen und durch Kompetenz von allen Seiten anerkannte wissenschaftliche Fachgesellschaft entwickelt. Ein Ergebnis der Akzeptanz spiegelt u.a. die Bildung einer paritätisch besetzten Kommission der GTFCh, der Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Rechtsmedizin für die wissenschaftliche Begleitung der Änderung der Straßenverkehrsgesetzgebung bezüglich "Drogen im Straßenverkehr" wider. Dieses steht im engen Kontext mit einem herausragenden Schwerpunkt seiner Arbeit, die die Förderung der polizeilichen Drogenerkennung zum Ziel hatte und zur Entwicklung eines spezialisierten Weiterbildungskonzeptes führte. Eine weitergehende Würdigung seiner Arbeit wird im nächsten Heft des Toxichem erscheinen.
Manfred war hoch angesehen und wurde im Laufe seiner Karriere mit einer Reihe von Auszeichnungen geehrt - unter anderem 2001 mit dem Saarländischen Verdienstorden, der Jean-Servais-Stas-Medaille der GTFCh 2001 und dem Alan-Curry-Award der TIAFT 1999.
In letzter Zeit war Manfred zwar gesundheitlich angeschlagen, konnte aber immer wieder als interessierter Teilnehmer an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen angetroffen werden.
Wir sprechen seiner Familie und seinen Freunden unser tiefstes Beileid aus.
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Ankündigungen der DGVP und DGVM: Veränderungen im Kontext mit der Fahreignungsdiagnostik, Verwendung von Cut-off-Werten
Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - die 4. Auflage der Beurteilungskritierien mit u.a. neuen Cut-off-Werten zur Begutachtung der Fahreignung, herausgegeben von der DGVP und DGVM, werden Ende Oktober / Anfang November 2022 erscheinen.
Traueranzeige Dr. phil. James Bäumler-Piaget
Arbeitskreis Klinische Toxikologie: Informationen zur IVDR u.a.
Der Arbeitskreis Klinische Toxikologie stellt Informationen rund um die Umsetzung der IVDR zur Verfügung.
Die europäische Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) reguliert erstmals die Inbetriebnahme von In-vitro-Diagnostika aus Eigenherstellung. Als EU-Verordnung muss die IVDR nicht erst in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt gültig. Der ursprünglich geplante Geltungsbeginn war der 26. Mai 2022, nach aktuellen Entwicklungen werden die Regularien gestaffelt eingeführt.
Traueranzeige Prof. Dr. Rudhard Klaus Müller
Außerordentliche Mitgliederversammlung 15. November 2021, 14 Uhr
Eine Änderung der Satzung der GTFCh ist erforderlich, um in Zukunft flexibel bei der Durchführung von Veranstaltungen, so auch Mitgliederversammlungen, auf verschiedene Formen zurückgreifen zu können (Präsenz- und/oder digitale Veranstaltung). Dies betrifft vor allem den § 9 (1). In diesem Zuge sollen neben wenigen sprachlichen Korrekturen auch durchgängig geschlechterinklusive Formulierungen eingeführt werden.
Die Fortbildungsordnungen für die vier Fachtitel wurden ebenfalls geschlechterinklusiv umformuliert und die Vergabe von Fortbildungspunkten leicht modifiziert.
Die Mitgliederversammlung wird als digitale Veranstaltung mittels Zoom durchgeführt. Die Abstimmungen erfolgen mittels eines Tools der Firma Fast Forward Event-Operations GmbH (Talheim). Nähere Informationen werden als Rundmail an alle Mitglieder zwei Wochen vorher mitgeteilt. Gem. §10 Abs. 8 unserer noch gültigen Satzung ist bei Änderung der Satzung eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen (bei digitalen Veranstaltungen: der teilnehmenden) stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Traueranzeige Dr. Randall Clint Baselt
Bundestagsanhörung vom 24.02.2021 zum Thema: Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern
Am 24.02.2021 fand eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu dem Antrag einer Bundestagsfraktion zum Thema: "Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern" statt. Professor Dr. Stefan Tönnes erläuterte die Arbeit der Grenzwertfindungskommission. Neben Stefan Tönnes waren weitere Vertreter verschiedener Organisationen geladen und gehört. Das Video zur Anhörung kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
Stellungnahmen der DGVM/DGVP zur Durchführung von Abstinenzuntersuchungen angesichts der COVID-19 Pandemie
Angesichts der COVID-19 Pandemie ergeben sich Fragen zur weiteren Durchführung von Abstinenzkontrollprogrammen. Hierzu veröffentlicht die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (Homepage der DGVM) Stellungnahmen.
Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich der Angabe des angewandten Verfahrens
Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh ist der Auffassung, dass es im Hinblick auf Punkt 7.8.2.1 (f) der ISO/IEC 17025:2017 (Bezeichnung des angewandten Verfahrens) ausreichend ist, auf forensischen Prüfberichten das Prüfverfahren anzugeben.
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Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich des Verzichts auf manuelle Unterschriften auf Befundberichten
Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh hält es für erfoderlich, dass forensische Befunde manuell unterschrieben werden.
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Stellungnahme der GTFCh und des Arbeitskreises "Qualitätssicherung" der GTFCh zur ISO/IEC 17025:2017 bezüglich der Angabe der Zeitdaten von durchgeführten Labortätigkeiten
Der Arbeitskreis Qualitätssicherung der GTFCh hält es im Hinblick auf Punkt 7.8.2.1 (i) der ISO / IEC 17025:2017 für ausreichend, auf forensischen Ergebnisberichten das Datum des Beginns des Analysenganges und das des Abschlusses anzugeben.
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Herzlichen Glückwunsch, GTFCh!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit der Gründung der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) am 4. Dezember 1978 in Frankfurt am Main sind 40 Jahre vergangen. Anlässlich dieses Jubiläums wünscht der Vorstand allen Mitgliedern, die heute die GTFCh repräsentieren, alles Gute zu diesem besonderen Geburtstag.
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Herleitung von Grenzwerten der "nicht geringen Menge" im Sinne des BTMG, Teil III: Phenethylamine und Cathinone (16.10.2018)
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Postgradual-Studiengang Toxikologie und Umweltschutz, Universität Leipzig
Der neue Durchgang des Postgradualstudiums Toxikologie und Umweltschutz.beginnt ab September 2018, Informationen gibt es in Form eines Flyer sowie im Internet.
Pharmakokinetik-Datenbank des GTFCh-Arbeitskreises „Klinische Toxikologie“
Der GTFCh-Arbeitskreis „Klinische Toxikologie“ (AK Klintox) hat über die letzten 12 Jahre hinweg eine Datenbank mit pharmako- und toxikokinetischen Parametern von Arzneimittelwirkstoffen und weiteren toxikologisch relevanten Stoffen aufgebaut, gepflegt und geprüft. Dazu wurden eine Vielzahl von Primär- und Sekundärquellen ausgewertet. Die Datenbank hat sich in der täglichen Arbeit der Arbeitskreismitglieder und der Giftinformationszentren, denen frühzeitig eine testweise Nutzung mit Prüfungscharakter angeboten worden war, bewährt.
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Stellungnahme: Sichtkontrolle und Markerverfahren bei Urinabgaben im Zusammenhang mit der Fahreignungsbegutachtung (09.05.2017)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, ein Expertengespräch zum Einsatz von Markerverfahren im Bereich der Fahreignung durchzuführen, das am 16.07.2016 stattfand.
Die daraus resultierende Stellungnahme der BAST finden Sie hier.
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Herleitung von Grenzwerten der „nicht geringen Menge (NGM) neuer psychoaktiver Substanzen" (08.05.2017)
Eine Projektgruppe der GTFCh hat einen Bericht erstellt zur Herleitung von Grenzwerten der „nicht geringen Menge“ im Sinne des BtMG bei „neuen psychoaktiven Stoffen“, der im Toxichem Krimtech (2017) 84(1):5-30 abgedruckt ist und hier im Volltext als PDF zur Verfügung gestellt wird.